August 2026. In den Ordnern der Planungs- und Architekturbüros liegen zwei Stapel. VKF-Brandschutzvorschriften 2015, in Kraft. Daneben Entwürfe, Schulungsfolien, Merkblätter mit dem Namen BSV 2026. Der Name klingt, als gelte er schon. Er gilt nicht.
Der Name ist nicht das Datum
Die Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen hat die politische Vernehmlassung für August bis November 2026 angesetzt. Genehmigung durch das IOTH: März 2027, sofern der Termin hält. Was heute in eine Baueingabe gehört, ist die Brandschutznorm und die Richtlinien 2015. Gültig ist, was im Dokument steht und was der Kanton für verbindlich erklärt hat. Nicht der Dateiname. Nicht die Schulung von Dezember.
- ✓Entwurf, Vernehmlassungsfassung, Folie: weglegen, bis sie Recht sind.
- ✓2015 bleibt, bis 2026 in Kraft gesetzt ist. Der Projektname ändert das nicht.
- ✓Eine Zahl aus dem Entwurf in die Offerte oder in den Brandschutznachweis: das ist die falsche Ausgabe.
Dasselbe wie bei der Normalie
Ingenieurbüros kennen den Ordner mit fünf Dateien. Architekturbüros kennen ihn bei Brandschutz, Energie, Schall. Zuständigkeit zuerst. Dann die Titelseite. Dann die Seite. Fehlt die Stelle: nicht gefunden. Die sieben Prüfungen gelten hier genauso. Nur das Vorschriftenwerk heisst anders.
Leistera ändert die Rechtslage nicht. Es sagt, welche Ausgabe im Ordner liegt, und mit welcher Seite. Die Fachperson unterschreibt.