Bei Umbau- und Umnutzungsprojekten in Schweizer Städten ist die Wahl der massgebenden Brandschutzrichtlinie oft komplex: Gilt der Bestandsschutz, die VKF-Ausgabe 2015 oder die aktuellen kantonalen Vollzugshilfen? Ein fehlerhaftes Brandschutzkonzept (BSK) verzögert die Baubewilligung um Monate.
Stichtag des Baugesuchs entscheidet
Massgebend für die anwendbaren Vorschriften ist der offizielle Einreichungszeitpunkt des Baugesuchs. Tritt während der Planung eine neue Vollzugshilfe in Kraft, muss das Büro prüfen, ob Übergangsbestimmungen greifen.
- ✓Fluchtwege und Brandabschnitte bei bestehenden Bauten vor Projektbeginn mit der kantonalen Feuerpolizei abstimmen.
- ✓VKF-Zulassungen von Baustoffen und Abschlüssen immer in der aktuellen Online-Registerdatenbank prüfen.
- ✓Im Brandschutzkonzept explizit die angewendete Normenausgabe mit Datum festhalten.
Schnelle Normenprüfung mit Leistera
Leistera findet die zutreffende VKF-Richtlinie und die kantonalen Sonderregelungen nach Ort und Baujahr. Architekten und Ingenieure sparen Stunden bei der Vorprüfung von Baugesuchen.